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Gerät zur Messung der Schallleistung an Ultraschall-Therapiegeräten
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Erfindung/Idee
Bei der Erfindung handelt es sich um ein Service-Messgerät für Schallköpfe von Ultraschall-Therapiegeräten. Mit diesem handlichen Gerät ist es möglich eine Leistungsmessung der Ultraschallköpfe durchzuführen und diese zu bestimmen. Durch eine konstante Schallleistung kann eine gleich bleibende Behandlung gewährleistet werden.

Das Service-Messgerät ist in der Lage die Ausgangsleistungen unterschiedlicher Ultraschallköpfe von Therapiegeräten zu messen. Der Schallkopf wird in eine Messzelle gelegt, die mit einem Koppelmedium (demineralisiertes H2O) gefüllt ist. Über eine Steckverbindung wird die Messzelle mit dem Handheld-Messgerät verbunden, dass dann die Leistung des Ultraschallkopfes ermittelt. Eine Überprüfung des eingesetzten Messverfahrens hat bereits stattgefunden. Es muss lediglich noch eine Kalibrierung auf die unterschiedlichen Schallköpfe stattfinden.

Eine regelmäßige Überprüfung von medizinischen Geräten soll dazu beitragen eine gleich bleibende Qualität der Behandlung und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Bisher wird bei der Wartung von Ultraschall-Therapiegeräten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinproduktebetriebsverordnung (MPBetreibV) nur die wiederkehrende Überprüfung der elektrischen Sicherheit durchgeführt. Eine Kontrolle der Ultraschallleistung kann nur mit sehr großem Aufwand stattfinden. Hersteller von Medizinprodukten hat der Gesetzgeber aber im Medizinproduktegesetz zu einer sachgemäßen Instandhaltung verpflichtet.

Foto: Privat
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